Samstag, 14. März 2015

13 % Schwerbehinderte in Bochum

13 % Schwerbehinderte in Bochum

Auszug aus dem Sozialbericht 2012

3.5 Menschen mit Behinderungen Am 26. März 2009 traten auch in Deutschland die UNBehindertenrechtskonventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Gemäß § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gelten Menschen dann als behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit dauernd von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und deshalb ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Behinderungen lassen sich in folgende Bereiche kategorisieren: • Körperliche Behinderung (Schädigung/Fehlfunktion eines inneren Organs) • Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungssystem) • Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit) • Sprachbehinderung • Psychische (seelische) Behinderung • Geistige Behinderung Kombinationen aus den verschiedenen Behinderungsarten sowie graduelle Abstufungen beeinflussen ebenso die Möglichkeit einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Differenzierte Daten über Behinderungen werden lediglich in zweijährlichem Rhythmus veröffentlicht, so dass in diesem Kapitel auf verfügbare Daten von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), dem ehemaligen Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, aus dem Jahr 2009 zurückgegriffen wurde. In Bochum lebten Ende 2009 insgesamt 49.325 Menschen mit einer Schwerbehinderung (eine Schwerbehinderung liegt nach § 2 SGB IX vor, wenn ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % vorliegt). Das waren zwar geringfügig weniger als noch 2007 (50.140), jedoch blieb der Bevölkerungsanteil mit ca. 13 % stabil. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf, denn zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Ursache einer Schwerbehinderung.77 77 Bundesagentur für Arbeit (2011) Lebenslagen von Bevölkerungsgruppen * Stadt Bochum – Sozialbericht 2012 * 177 Diese Tatsache ist auch in Bochum zu beobachten: Ältere Menschen sind deutlich häufiger von einer Schwerbehinderung betroffen als jüngere (Abb. 54). Aufgrund des demografischen Wandels und der Alterung der Bevölkerung (siehe auch Kapitel 1 und 3.4) ist – gemessen an der Gesamtbevölkerung – zukünftig mit einer Steigerung des Anteils älterer Menschen mit Schwerbehinderungen zu rechnen. Ende des Jahres 2009 waren die Anteile der schwerbehinderten Männer in allen Altersgruppen unter 60 Jahren geringfügig größer als die der Frauen. Ab einem Alter von 60 Jahren waren absolut zwar mehr Frauen von einer Schwerbehinderung betroffen (18.200 im Vergleich zu 16.547 Männern), gemessen an allen Frauen und Männern waren anteilig Männer deutlich häufiger schwerbehindert. Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass Männer häufiger als Frauen erwerbstätig sind und daher eher Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen, um die Vorteile des Schwerbehindertenrechts für den Arbeitsmarkt und die Rente zu nutzen.

 Quelle / Volltext Stadt Bochum Sozialbericht

Selbsthilfegruppe für Behinderte in Bochum 

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